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   VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07   

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VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07 (https://dejure.org/2009,33772)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.10.2009 - 29 A 31.07 (https://dejure.org/2009,33772)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 29 A 31.07 (https://dejure.org/2009,33772)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 17 A 2600/02

    Ausgestaltung der Tragung der Abschiebungskosten für eine abgeschobene ungarische

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07
    Entscheidend ist, dass es sich um eine abhängige (fremdbestimmte), entgeltliche Arbeitsleistung handelt, wobei es regelmäßig für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich auf einzelne Tatumstände, sondern auf das Gesamtbild der Tätigkeit ankommt (ständige Rechtsprechung; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 195/07 und vom 3. August 2005 - 8 N 39/05 - juris; OVG Münster, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 17 A 2600/02 - juris - alle zu Fällen der Prostitutionsausübung).

    Allein die Einfügung in den vorgegebenen organisatorischen Rahmen begründet eine abhängige Beschäftigung i.S.d. Vorschrift (OVG Münster, Beschluss vom 22. Mai 2003 a.a.O.).

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07
    Dem gegenüber ist eine selbständige Tätigkeit gekennzeichnet durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltbare Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. FG München, Urteil vom 14. Dezember 2007 - 8 K 849/05 - juris - ebenfalls zu Prostituierten in einem bordellartigen Betrieb - m.w.N. auch zur arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2005 - 8 N 39.05

    Auslegung des in § 82 Abs. 4 S. 1 Ausländergesetz (AuslG) verwendeten Begriffs

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07
    Entscheidend ist, dass es sich um eine abhängige (fremdbestimmte), entgeltliche Arbeitsleistung handelt, wobei es regelmäßig für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich auf einzelne Tatumstände, sondern auf das Gesamtbild der Tätigkeit ankommt (ständige Rechtsprechung; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 195/07 und vom 3. August 2005 - 8 N 39/05 - juris; OVG Münster, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 17 A 2600/02 - juris - alle zu Fällen der Prostitutionsausübung).
  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2006 - 1 E 5099/05

    Zur Heranziehung des Arbeitgebers zu den Kosten der Abschiebung eines Ausländers

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07
    Entscheidendes Indiz ist ein gewisses Maß persönlicher Abhängigkeit, dass sich insbesondere darin äußert, dass eine Person dem Ausländer gegenüber nicht von einem Dritten abgeleitete Weisungsbefugnis in Anspruch nimmt und insofern als "Chef" auftritt (VG Frankfurt, Urteil vom 22. März 2006 - 1 E 5099/05 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 04.05.2006 - 1 E 5534/05

    Frage der Haftung eines vermeintlichen Arbeitgebers für entstandene

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07
    25 Überhaupt kommt die Annahme einer Selbständigkeit in der vorliegenden Fallgruppe allenfalls dann in Betracht, wenn tatsächlich jede Prostituierte jeweils ein Zimmer mietet, über das sie sodann autonom verfügt (vgl. zu einem derartigen Fall das stattgebende Urteil des VG Frankfurt vom 4. Mai 2006 - 1 E 5534/05 - juris - in diesem Sinne sind offenbar auch die Angaben der KOKin S. zu verstehen).
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